Water Is Life Group - Katalog 2024

SELF-PRIMING CENTRIFUGAL PUMPS - SELF-PRIMING PUMPS Für unsere aktuellen Preise besuchen Sie die Seite www.mpi-pumps.de oder scannen Sie den QR-Code 11 ist die Schadensersatzpflicht ausdrücklich auf den Rechnungswert der Ware, an der der Schaden festgestellt wurde, begrenzt. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Schaden durch einen von ihr beauftragten unabhängigen Branchensachverständigen beurteilen zu lassen. Die Haftung für von der Gesellschaft beauftragte Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Beauftragung eines Dritten hat sich der Kunde zu diesem Zweck selbst zu versichern. Der Kunde haftet und stellt die Gesellschaft von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, gleichgültig aus welchem Grund. Schadensersatzansprüche müssen vom Kunden innerhalb eines Jahres nach Feststellung der Haftung vor dem zuständigen Gericht gemäß Artikel 20 geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Schadensersatz. Alle Schadensersatzansprüche verjähren daher nach Ablauf von zwölf (12) Monaten, gerechnet ab dem Tag der Feststellung der Haftung, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden. 14. Nicht zurechenbare Nichterfüllung. Im Falle einer Nichterfüllung des Vertrags, die einer Partei nicht zuzurechnen ist, muss die Partei, die mit einer solchen Nichterfüllung konfrontiert ist, die andere Partei innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach dem betreffenden Ereignis davon in Kenntnis setzen und dabei auch angeben, ob die Nichterfüllung dauerhaft oder vorübergehend ist. Als nicht zurechenbar gilt jedes Ereignis, das sich der Kontrolle einer Partei entzieht, wie z. B. (aber nicht ausschließlich) Streiks, Aussperrung, Pandemie, Sabotage, Versorgungsprobleme und/oder -engpässe (auch wenn sie auf Lieferantenausfälle zurückzuführen sind), Verzögerungen oder Unterbrechungen im Transportwesen, Brand, Kriegshandlungen oder Terroranschläge, Verordnungen oder Empfehlungen oder Richtlinien einer Regierung oder Verwaltung, Wetterbedingungen, Personalausfall, technische Störungen usw. a) Im Falle der endgültigen Nichterfüllung wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht. Alle bis zur Mitteilung der nicht zurechenbaren Nichterfüllung erbrachten Leistungen werden jedoch sofort fällig. Bei teilbaren Verpflichtungen wird der Vertrag nur in Bezug auf den Teil aufgelöst, auf den sich die nicht zurechenbare Nichterfüllung bezieht; b) Im Falle einer vorübergehenden Nichterfüllung muss die Partei, die nicht in der Lage ist, die Leistung zu erbringen, angeben, wie lange die Nichterfüllung vernünftigerweise andauern wird, und der Vertrag wird ausgesetzt. Dauert diese Aussetzung länger als drei (3) Monate, so kann jede Partei den Vertrag kündigen, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. Bei teilbaren Verpflichtungen wird der Vertrag nur für den Teil ausgesetzt, auf den sich die nicht zurechenbare Nichterfüllung bezieht. 15. Allgemeines zu Sanktionen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Nichtigkeit des Vertrages geltend zu machen, eine Preisminderung zu verlangen, die eigene Leistung auszusetzen und/oder mit Forderungen aufzurechnen, ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschaft. 16. Geistiges Eigentum. Der Kunde erkennt an, das geistige Eigentum der Gesellschaft in vollem Umfang zu respektieren und jede Verbreitung oder Kopie oder Nachahmung davon zu unterlassen. Dies gilt sowohl für die Produkte als auch für alle zugrundeliegenden Dokumentationen und Spezifikationen, das Know-how, die CE-Kennzeichnung, die Geschäftsgeheimnisse, auch wenn sie nicht durch Schutzrechte geschützt sind. Der Kunde bestätigt und garantiert, dass die von ihm an die Gesellschaft übermittelten Daten keine Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde erwirbt erst mit der Zahlung des fälligen Betrages an die Gesellschaft ein Nutzungsrecht an dem Vorgenannten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die in diesem Artikel genannten Dokumente ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft für andere Zwecke als den Eigengebrauch zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen hat der Kunde der Gesellschaft den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. In diesem Fall kann die Gesellschaft auch die Rückgabe der Unterlagen verlangen. 17. Übertragung des Vertrages. Der Kunde kann den Vertrag mit der Gesellschaft nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung übertragen. 18. Persönliche Daten. Beide Parteien sind damit einverstanden, dass bei der Ausführung und Anwendung des Vertrages personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet werden. Die Gesellschaft darf die personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten. Dazu gehören insbesondere persönliche Daten (Name, Adresse, Telefonnummer usw.), Kontaktinformationen (Koordinaten, E-Mail-Adresse) und finanzielle Informationen (Kontonummer, Zahlungsart usw.). Die Gesellschaft verarbeitet diese personenbezogenen Daten nur in dem Umfang und in dem Ausmaß, wie es für die Erfüllung des Vertrages und der gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, und löscht sie danach. Die Gesellschaft verarbeitet diese personenbezogenen Daten während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung des Vertrages, jedoch unbeschadet der einschlägigen und anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Gesellschaft bietet angemessene Garantien im Hinblick auf die Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, damit die Verarbeitung personenbezogener Daten den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Die Gesellschaft garantiert die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser personenbezogenen Daten. Die Gesellschaft wird diese personenbezogenen Daten nicht an Dritte oder an ein Drittland oder eine internationale Organisation weitergeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Soweit sich die Gesellschaft bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einen Auftragsverarbeiter stützt, stellt sie sicher, dass dieser den gleichen Verpflichtungen unterliegt, wie sie in dieser Bestimmung beschrieben sind. Der Kunde hat in Bezug auf die personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übermittlung, Widerspruch oder Einspruch unter den in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Bedingungen und Modalitäten. Der Kunde hat das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. 19. Nichtigkeit. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so ist die betreffende Bestimmung auf das rechtlich zulässige Maß zu reduzieren oder neu auszuhandeln, das dem Willen der Parteien entspricht. 20. Beilegung von Streitigkeiten. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kann dieser ausschließlich den Gerichten des Bezirks Antwerpen, Abteilung Hasselt, vorgelegt werden, die ausschließlich belgisches Recht anwenden werden. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts und der Regeln des internationalen Privatrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. KAPITEL 2. VERKAUF AN KUNDENVERBRAUCHER 01. Allgemeines. Sofern nachstehend nicht anders angegeben, gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für natürliche Personen (d.h. Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° WER, der „Kunde-Verbraucher“). 02. Angebote-Bestellungen. Alle in den Angeboten genannten Preise sind in Euro ausgedrückt und enthalten die Mehrwertsteuer und andere Steuern. Die Preise für eventuelle Zusatzkosten (wie z.B. Transportkosten, Versicherungskosten, Verpackungskosten usw.) sind im Angebot ausdrücklich angegeben. Der vom Kunden/Verbraucher zu zahlende Preis ist der im Angebot enthaltene Gesamtpreis. 03. Recht auf Widerruf. Wenn die Gesellschaft und der Kunde-Verbraucher einen Fernabsatzvertrag im Sinne von Artikel I.8, 15° WER oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag im Sinne von I.8, 31° WER abschließen, hat der Kunde-Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen gemäß der über den folgenden Link abrufbaren Anleitung zu widerrufen: www.mpi-pumps. com. Für den Widerruf sollte der Kunde-Verbraucher das über den oben genannten Link zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden. Hat die Gesellschaft bereits vor dem Widerruf mit der Erbringung der Dienstleistungen an den KundenVerbraucher begonnen, so hat der Kunden-Verbraucher der Gesellschaft einen angemessenen Betrag für die Dienstleistungen zu zahlen, die die Gesellschaft dem Kunden-Verbraucher zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunden-Verbraucher der Gesellschaft mitteilt, dass er sein Widerrufsrecht ausübt, bereits erbracht hat, verglichen mit dem Preis, der bei vollständiger Vertragserfüllung zu zahlen wäre. Der Kunde-Verbraucher nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er den Vertrag nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags nicht mehr widerrufen kann. 04. Zahlung. Die Rechnungen der Gesellschaft sind nach Rechnungsdatum auf das von der Gesellschaft angegebene Konto in bar zu zahlen, es sei denn, im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ist etwas anderes bestimmt. Bei Teillieferungen ist die Gesellschaft berechtigt, diese Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. Rechnungen gelten als akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Versand bestritten werden. 05. Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug schickt die Gesellschaft eine erste Mahnung in Form eines Mahnschreibens ab dem dritten Werktag nach dem Versand (bei Postversand) oder am Tag des Versands (bei E-Mail-Versand). Wird der ersten Mahnung nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach den vorgenannten Fristen Folge geleistet, schuldet der Kunde-Verbraucher Verzugszinsen, die gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 2. August 2002 in seiner jeweils gültigen Fassung berechnet werden, sowie einen pauschalen Schadensersatz. Die Verzugszinsen werden auf den noch zu zahlenden Betrag berechnet. Die Höhe des pauschalierten Schadensersatzes darf in keinem Fall folgende Beträge übersteigen: (i) 20 €, wenn der geschuldete Betrag unter oder gleich 150 € liegt, (ii) 30 € zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags für die Tranche zwischen 150,01 € und 500 €, wenn der geschuldete Betrag zwischen 150,01 € und 500 € liegt; (iii) 65 € zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags für die Tranche über 500 €, höchstens jedoch 2.000 €, wenn der geschuldete Betrag über 500 € liegt. Andernfalls erfolgt die Beitreibung verspäteter Zahlungen gemäß Titel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2023 zur Einfügung von Buch XIX „Verbraucherschulden“ in das WER. 06. Lieferung. Die Gesellschaft trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte bis zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Gefahr der Produkte geht auf den Kunden-Verbraucher über, sobald der KundeVerbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die bestellten Produkte in Empfang nimmt. Der Kunde-Verbraucher kann aufgefordert werden, eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben, aber das Fehlen der Unterschrift hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. 07. Beilegung von Streitigkeiten. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen der Gesellschaft und dem Kunden-Verbraucher kann dieser ausschließlich vor den Gerichten des Wohnsitzes des Kunden-Verbrauchers ausgetragen werden, die ausschließlich belgisches Recht anwenden. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts und der Regeln des internationalen Privatrechts wird dabei ausdrücklich ausgeschlossen.

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